Maulwurf Kurt steht unter Naturschutz
Maulwürfe wie Kurt stehen seit 1988 unter Naturschutz und das nicht ohne Grund:
Sie zeigen ganz deutlich an, dass der Boden deines Gartens gesund ist.
Kurt frisst Schädlinge und lockert die Erde auf. Zudem vertreibt er die ungeliebten Wühlmäuse, die deine Pflanzen fressen.

Rechtliche Hinweise zu Maulwurfshügeln

Wer meint den Maulwurf in seinem Garten sehr einfach und schnell loswerden zu können, sollte eines auf jeden Fall bedenken: man darf sie nicht töten!
In den 1920er und 1930er Jahren waren Maulwurfspelze sehr in Mode. Bis man feststellte, dass die Pelze jedoch nicht sehr strapazierfähig sind, mussten schon Millionen Maulwürfe ihr Leben lassen mussten.
Seit dem Jahr 1988 steht der Maulwurf nun schon unter Natur- und Artenschutz. Besonders in Deutschland wird die Tötung eines Maulwurfs sehr schwer geahndet. Je nach Bundesland steht für die Tötung eines Maulwurfs bis zu 50.000€ Strafe an! Man sollte sich also zweimal überlegen, ob man das Risiko auf sich nehmen möchte oder nicht. Im Bußgeldkatalog könnt ihr nachschauen welche Kosten euch erwarten würden.
Hier schon mal vorweg ein Auszug aus dem Bußgeldkatalog für Artenschutz:

Wenn euch dieses Unterfangen – verständlicherweise – zu kostspielig ist, solltet ihr daher gut überlegen ob ihr euch nicht doch mit euren unfreiwilligen Untermietern anfreundet und sie gewähren lassen wollt. Der Kurt kann ja auch ein lieber Kerl sein und nützlich noch dazu!
Die einzigen erlaubten Alternativen, die mit der Bundesnaturschutzartenverordnung konform ist, ist sind Vergrämungsmaßnahmen. Diese findet ihr unter Beseitigung.